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Reiserecht Lexikon: Ihr Recht auf Reisen

 
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Reiserecht: Stornierung

Eine Stornierung (Storno) ist die Rückabwicklung einer Buchung oder eines Vertrags.

Im Rechnungswesen werden Buchungen mit einer Gegenbuchung rückgängig gemacht (Generalumkehr). Dabei müssen alle Beträge auf ihrer Gegenseite, aktive auf der passiven und umgekehrt, gebucht werden. Eine einfache Löschung ist nicht möglich.

Im Vertragswesen kann, wenn die Vertragspartner einverstanden sind, einfach vom Vertrag zurückgetreten werden. Unter Umständen fallen jedoch Stornogebühren oder gar Konventionalstrafen an.



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